Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf gebrauchter Fahrzeuge

(Stand: 11.06.2026)

I. Vertragsabschluss

  1. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes schriftlich bestätigt, im Falle einer Auktion den Zuschlag vorbehaltslos erteilt, die Lieferung ausführt oder ein Kaufvertrag durch beide Parteien unterzeichnet wird. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. Ein Kaufvertrag muss vom Käufer innerhalb von zwei Arbeitstagen unterschrieben an den Verkäufer per mail an die E-Mail-Adresse verkauf@holmanfleet.de zurückgesendet werden; wird ein Kaufvertrag nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen an den Verkäufer gesendet, steht dem Verkäufer ein vertragliches Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag zu.
  2. Der Kauf stellt für beide Seiten ein Handelsgeschäft im Sinne des § 343 HGB dar. Der Käufer versichert, dass er das gegenständliche Fahrzeug für seinen gewerblichen Handel mit Fahrzeugen oder für seine gewerbliche Tätigkeit kauft.
  3. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

II. Fahrzeug und Fahrzeugzustand

  1. Das gegenständliche Fahrzeug ist gebraucht. Besondere Beschaffenheitsangaben werden nicht gemacht, insbesondere stellen Fahrzeugangaben keine Beschaffenheitsangaben seitens des Verkäufers dar. Die Ausstattungsmerkmale basieren auf einer VIN-Abfrage der DAT-Datenbank und dienen lediglich zur Information. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben (insbesondere Fahrzeugangaben, Fahrzeugausstattung und technische Daten) wird durch den Verkäufer keine Haftung übernommen, der Käufer hält den Verkäufer diesbezüglich schad- und klaglos.
  2. Der Verkäufer stellt im Rahmen der Fahrzeugpräsentation einen Zustandsbericht zur Verfügung. Dieser dient der Information des Käufers und basiert auf einer sorgfältigen, aber nicht abschließenden Prüfung. Der Zustandsbericht stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung oder zugesicherte Eigenschaft dar. Mit Abgabe seiner Bestellung bestätigt der Käufer, den Zustandsbericht zur Kenntnis genommen zu haben
  3. Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Übergabe unverzüglich auf erkennbare Schäden oder Abweichungen vom Zustandsbericht zu prüfen. Etwaige Beanstandungen sind vor Ort schriftlich zu quittieren und vom bereitstellenden Mitarbeiter gegenzuzeichnen. Ohne eine solche Quittierung gelten sichtbare Schäden als akzeptiert.
  4. Darüberhinausgehende, nicht offensichtliche und nicht dokumentierte Schäden, deren Reparaturwert den pauschal berücksichtigten Betrag von 350,00 EUR netto übersteigen, können innerhalb von 48 Stunden nach Übergabe über das vom Verkäufer bereitgestellte Online-Reklamationsformular angezeigt werden. Der Verkäufer entscheidet nach eigenem Ermessen über Art und Umfang einer etwaigen Kompensation. Ein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags besteht nicht.
  5. Bilddarstellung hat Vorrang vor Textangaben. Weichen beschriebene Angaben (z. B. Panoramadach) von der auf den Fahrzeugbildern erkennbaren Ausstattung ab, so begründet dies keinen Anspruch auf Nachbesserung oder Reklamation.
  6. Schäden oder Fehlteile mit einem Reparatur- oder Minderwert bis zu insgesamt 350,00 EUR netto sind im Kaufpreis pauschal berücksichtigt und gelten als vom Käufer akzeptiert. Übersteigt der Reparatur- oder Minderwert sowie der Wert fehlender Teile diesen Betrag, ist der Verkäufer berechtigt, einen Schadensfreibetrag in Höhe von 350,00 EUR netto anzurechnen.
  7. Der Käufer verpflichtet sich, etwaige Werbefolierungen oder -beschriftungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Abholfreigabe vollständig zu entfernen und dies durch geeignete Fotodokumentation (Bilder vorne links & Bild hinten recht [alle 4 Seiten vom Fahrzeug]) gegenüber dem Verkäufer nachzuweisen versandt an verkauf@holmanfleet.de, je Fahrzeug eine E-Mail mit VIN im Betreff. Ebenso verpflichtet sich der Käufer bei zugelassenen Fahrzeugen zur Stilllegung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Abholfreigabe und zur Vorlage entsprechender Nachweise.
    Stilllegung online: Schriftstück der Zulassungsbehörde mit Datum der Stilllegung.
    Stilllegung Behörde: Vor- und Rückseite ZLB I als PDF oder Bilder.
    Je Fahrzeug eine E-Mail mit VIN im Betreff.

    Erfolgt die Entfernung der Folierung oder die Stilllegung bzw. der Nachweis darüber nicht fristgerecht, ist der Verkäufer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 EUR netto (Defolierung) bzw. 500,00 EUR netto pro angefangenen Monat (Nicht-Stilllegung) zu erheben. Die Vertragsstrafe stellt keine pauschalierte Schadensersatzforderung dar, sondern eine vereinbarte Sanktion zur Sicherung der vertraglichen Pflichten. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
  8. Der Verkäufer garantiert nicht das Vorhandensein von CoC/EG-Übereinstimmungserklärungen, sowie Servicehefte, Betriebsanleitungen etc. Ein Anspruch des Käufers besteht darauf nicht.

III. Zahlung

  1. Nach Abschluss des Kaufvertrages erhält der Käufer vom Verkäufer neben der Bestellbestätigung bzw. dem schriftlichen Kaufvertrag eine Rechnung. Diese enthält neben dem Kaufpreis auch Preise für Nebenleistungen und ist sofort zur Zahlung fällig.
  2. Der Verkäufer akzeptiert ausschließlich Banküberweisungen auf das Konto des Verkäufers. Zahlungen durch Dritte werden nicht akzeptiert, um den Anforderungen des Geldwäschegesetzes (GwG) zu entsprechen (§§ 10 ff. GwG).
  3. Bei Verkäufen in Länder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtend eine unverzinsliche Kaution in Höhe von 19 % des Fahrzeugpreises zu hinterlegen. Für Fahrzeuge, die gemäß § 25a UStG der Differenzbesteuerung unterliegen, entfällt die Erhebung dieser Kaution.

    a. Der Käufer verpflichtet sich, zusätzlich zu dem auf dem Kaufvertrag ausgewiesenen Fahrzeugpreis nebst Nebenleistungen eine Sicherheitsleistung von 19 % („Kaution") auf das im Kaufvertrag angegebenen Konto des Verkäufers zu überweisen.

    b. Um dem Käufer eine vollständige Rückzahlung der Sicherheitsleistung zu gewährleisten, benötigt der Verkäufer entsprechende Dokumente, aus denen eindeutig hervorgeht, dass der Käufer das Fahrzeug an die Geschäftsadresse in dem EU-Mitgliedstaat, in dem der Käufer ansässig ist, transportiert und geliefert hat.

    Nach erfolgter Verbringung des Fahrzeuges / der Fahrzeuge in einen anderen EU-Staat außerhalb Deutschlands sind die folgenden Unterlagen per E-Mail an remarketing.export@holmanfleet.de zu übermitteln:

    ba. Bei Abholung durch eine Spedition (mit CMR-Frachtbrief):
    • vollständig ausgefüllter, unterschriebener und gestempelter CMR-Frachtbrief gemäß den Holman-Richtlinien
    • Transport- bzw. Frachtrechnung („Transport Invoice")
    • vollständig ausgefüllte, unterschriebene und gestempelte Gelangensbestätigung gemäß den Holman-Richtlinien

    bb. Bei Selbstabholung (mit Händlerkennzeichen / Überführungskennzeichen / Anhänger):
    • Kopie der Zulassungspapiere oder des verwendeten Händler-/Überführungskennzeichens für das Fahrzeug im Empfängerland
    • vollständig ausgefüllte, unterschriebene und gestempelte Gelangensbestätigung gemäß den Holman-Richtlinien

    c. Der Verkäufer wird spätestens 30 Kalendertage nach Eingang sämtlicher vorgenannten Unterlagen das Depot an den Käufer überweisen.

    d. Wird innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages kein ausreichender Nachweis durch den Käufer aus dem entsprechenden Empfängerland erbracht, darf der Verkäufer davon ausgehen, dass das Fahrzeug nicht ins EU-Ausland verbracht worden ist. Der Verkäufer ist berechtigt, anstelle der innergemeinschaftlichen Lieferung eine Rechnung inklusive MwSt. zu erstellen und diese aus dem Depot an das deutsche Finanzamt abführen. Ein Rückzahlungsanspruch aus dem Depot steht dem Käufer in diesem Fall nicht zu.
  4. Nebenleistungen:
    1. Dem Käufer wird eine einmalige Service-Fee pro Fahrzeug berechnet, die gesondert auf der Rechnung ausgewiesen wird. Die Höhe der Fee kann der Käufer der jeweils gültigen Gebührenstaffel, einsehbar im Fahrzeugwebshop, entnehmen und wird vom Käufer akzeptiert.
    2. Bei Abholung durch den Käufer oder durch eine vom Käufer beauftragte Spedition, kann eine Bereitstellungsgebühr fällig werden, die der Verkäufer mit der Fahrzeugrechnung oder durch separate Rechnung berechnet.
    3. Der Versand von Dokumenten außerhalb Deutschlands erfolgt über einen Kurierdienst. Die Kosten hierfür werden dem Käufer berechnet und in der Fahrzeugrechnung gesondert aufgeführt.
    4. Der Verkäufer behält sich vor weitere Nebenleistungen zu berechnen, diese werden mit exakter Höhe und Fälligkeit der jeweiligen Nebenleistungen im Webshop unter Gebührenstaffel aufgeführt. Es gilt der Preisstand zum Kaufzeitpunkt.
  5. Das Fahrzeug wird durch den Verkäufer für eine Dauer von 14 Kalendertagen, gerechnet ab dem Datum der Fahrzeugrechnung, kostenfrei (ausgenommen der auf www.remarketing.holmanfleet.de ausgewiesenen Gebühren) zur Abholung bereitgestellt. Ab dem 15. Kalendertag hat der Käufer ein Standgeld in Höhe von 20,00 EUR netto pro Tag und Fahrzeug sowie eventuell anfallende Umfuhr Kosten (pauschal 500,00 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt.) zu tragen. Übersteigen die tatsächlichen Transportkosten diesen Pauschalbetrag, werden die höheren Kosten in Rechnung gestellt. Sämtliche Beträge werden dem Käufer separat berechnet und sind sofort fällig.
  6. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Kaufvertragsverhältnis beruht.
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Kraftfahrzeuge, sowie der zugehörigen Dokumente und Zubehör zu verlangen, wenn
    1. der Käufer die Kaufpreiszahlung endgültig verweigert oder
    2. die Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt worden ist oder
    3. der Käufer den Kaufvertrag gemäß Ziffer I.1. nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen an den Verkäufer gesendet hat.
    Bei Ausübung des Rücktrittrechts haftet der Käufer für sämtliche entstehende Mehraufwendungen oder sonstige Schäden des Verkäufers (Kosten einer Neueinstellung, Standkosten, Zinsen, niedrigerer Verkaufspreis, etc.).
  8. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
  9. Sämtliche Preisangaben und zu leistende Zahlungen verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Bei Änderungen bzw. Neueinführung von Steuern, Gebühren und Abgaben ist der Verkäufer berechtigt, die Preise in entsprechender Höhe anzupassen.

IV. Abnahme / Gefahrübergang

  1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Fahrzeugrechnung abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
  2. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Käufer eine codierte Abholvollmacht mit der Adresse des Abholortes. Mit diesem Dokument legitimiert sich der Käufer bei der Abholung. Der Vertreter des Verkäufers am Abholort erhält eine Kopie der Vollmacht und händigt das Fahrzeug nach Abgleich der Unterlagen aus. Die Fahrzeugdokumente werden dem Käufer nach erfolgter Abholung zugesandt.
  3. Hat sich der Käufer gemäß Kaufvertrag oder Bestellbestätigung zu weiteren Verpflichtungen (z. B. Defolierung oder Stilllegung) verpflichtet, ist der Verkäufer berechtigt, die Fahrzeugdokumente bis zur Vorlage der entsprechenden Nachweise zurückzubehalten.
  4. Die Abholung ist mindestens 48 Stunden vor dem gewünschten Termin nachweislich anzukündigen. Ohne fristgerechte Anmeldung besteht kein Anspruch auf sofortige Herausgabe des Fahrzeugs; etwaige Kosten für Leerfahrten oder Wartezeiten werden nicht übernommen
  5. Benötigt der Käufer einen Transport, kann der Verkäufer auf Wunsch einen Speditionsdienstleister vermitteln. Die Transportkosten werden dem Käufer vom Verkäufer entweder auf einer separaten Rechnung oder zusammen mit der Fahrzeugrechnung ausgewiesen. Der Transport wird erst nach vollständigem Zahlungseingang dieser Kosten veranlasst. Der Transport erfolgt auf Verlangen des Käufers und zu dessen Kosten; Grundlage sind die Bedingungen des beauftragten Spediteurs.
  6. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des kaufgegenständlichen Fahrzeugs geht mit der Übergabe, bei gewählter Selbstabholung mit Zugang der schriftlichen Erklärung des Verkäufers, dass das betreffende Fahrzeug zur Selbstabholung freigegeben ist und beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur auf den Käufer über.
  7. Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Übernahme unverzüglich auf Vertragsgemäßheit zu prüfen und etwaige Mängel gemäß § 377 HGB unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Abweichungen von den Fahrzeugangaben oder sonstige Beanstandungen sind schriftlich festzuhalten und vom Bereitsteller gegenzeichnen zu lassen. Nachträgliche Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
  8. Darüberhinausgehende, nicht offensichtliche und nicht dokumentierte Schäden, deren Reparaturwert den pauschal berücksichtigten Betrag von 350,00 EUR netto übersteigen, können innerhalb von 48 Stunden nach Übergabe über das vom Verkäufer bereitgestellte Online-Reklamationsformular angezeigt werden. Der Verkäufer entscheidet nach eigenem Ermessen über Art und Umfang einer etwaigen Kompensation. Ein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags besteht nicht.
  9. Dem Käufer ist bewusst, dass insbesondere bei Fahrzeugen mit einer Laufleistung von mehr als 180.000 km oder einem Fahrzeugalter von mehr als 10 Jahren sowie bei nicht fahrbereiten Fahrzeugen und Fahrzeugen aus Unfallausschreibungen die Fahrzeuge mit nicht unerheblichen Mängeln behaftet sein können. Der Verkäufer bietet auch diese Fahrzeuge in einer für den Käufer vereinfachten Form an. Im Gegenzug verzichtet der Käufer für diese Fahrzeuge auf Reklamationen.
  10. Für das Einreichen einer Reklamation nutz der Aufkäufer, das vom Verkäufer bereitgestellte online Reklamationsformular.
  11. Die zum Verkauf stehenden Fahrzeuge wurden teilweise von Vorbesitzern erworben, die ausdrücklich keine direkte Kontaktaufnahme durch Kaufinteressenten wünschen. Sämtliche Anfragen sind daher ausschließlich an den Verkäufer zu richten. Der Käufer verpflichtet sich, keinerlei Kontakt zu Vorbesitzern hinsichtlich des angebotenen Fahrzeugs aufzunehmen. Bei Zuwiderhandlung stellt der Käufer den Verkäufer von sämtlichen hieraus entstehenden Ansprüchen Dritter frei. Der Verkäufer behält sich zudem die Geltendmachung eigener Schadensersatzansprüche vor.

V. Eigentumsvorbehalt

  1. Das Fahrzeug bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen (Kaufpreises, Service-Fee zzgl. gesetzl. MwSt. sowie sonstige Nebenkosten wie z. B. Transportkosten) Eigentum des Verkäufers.
  2. Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II werden nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises und der Nebenkosten per Kurierdienstleister an den Käufer versendet. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Besitzrecht an der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten eine Nutzung einräumen.
  3. Die Übergabe oder der Versand der Fahrzeugdokumente erfolgt erst, wenn der Käufer sämtliche vertraglich übernommenen Verpflichtungen – insbesondere die Vorlage der Nachweise über die vereinbarte Defolierung oder Stilllegung – ordnungsgemäß erfüllt hat.
  4. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
  5. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
  6. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/ oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.

VI. Haftung für Sachmängel

  1. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Für verborgen gebliebene Schäden in den Bereichen Elektronik und Mechanik wird keine Haftung durch den Verkäufer übernommen.
  3. Bei leuchtender Motorkontrolllampe lehnt der Verkäufer jegliche Sachmangelhaftung für alle damit in Verbindung stehenden Bauteile ab.
  4. Etwaig bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung und/ oder Garantie tritt der Verkäufer an den Käufer ab; der Käufer nimmt die Abtretung an.

VII. Haftung für sonstige Schäden

  1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:

    Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

    Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

    Die vorgenannte Haftungsbegrenzung und der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

VIII. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten bzw. am Abholort eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zu einem vereinbarten Termin oder innerhalb einer vereinbarten Frist zu liefern, verändern etwaig vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

IX. Datenschutz

Hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen des Kaufs gebrauchter Fahrzeuge gelten die gesetzlichen Bestimmungen der EU-DSGVO.

X. Sonstiges

  1. Der Käufer ist verpflichtet, einen Zugriff Dritter auf das Fahrzeug, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung des Fahrzeugs unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen.
  2. Für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung vereinbaren die Parteien deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Änderungen und Ergänzungen zu Kaufverträgen sowie zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
  4. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers und bei Übergabe des Fahrzeuges der Ort, an dem sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe befindet.
  5. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  6. Sollte eine Regelung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des jeweiligen Kaufvertrages hierdurch nicht berührt. Die nichtige Regelung ist durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen Regelung entspricht oder möglichst nahekommt. Gleiches gilt für Vertragslücken entsprechend.

Stuttgart, 11.06.2026

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