Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen
für die Plattform http://www.remarketing.holmanfleet.de sowie den Kauf gebrauchter Fahrzeuge
(Stand: 11.06.2026)
Präambel
Holman GmbH ist unter anderem eine auf die Vermarktung von Gebrauchtfahrzeugen spezialisierte Gesellschaft mit einem laufenden Bestand an Gebrauchtfahrzeugen, welche über die Plattform http://www.remarketing.holmanfleet.de gewerblichen Kaufinteressenten zur Anbahnung von Kaufabschlüssen präsentiert werden.
Die Website http://www.remarketing.holmanfleet.de (im Folgenden "Plattform",) steht den registrierten Kaufinteressenten unentgeltlich nach Maßgabe dieser Nutzungs- und Geschäftsbedingungen zur Verfügung.
Durch die Beantragung eines Benutzernamens und eines persönlichen Passwortes und durch jedes spätere Einloggen erklärt sich der Kaufinteressent mit diesen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen sowie den auf der Plattform in der Fußnote aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf gebrauchter Fahrzeuge in ihrer jeweils geltenden Fassung einverstanden. Die Dokumente sind ebenso unter folgenden Links direkt abrufbar:
https://remarketing.holmanfleet.de/nutzungsbedingungen.php
https://remarketing.holmanfleet.de/agb.php
I. Registrierung, Anmeldung und Zulassung als Kaufinteressent/ Käufer
- Um die Plattform und die darin angebotenen Dienstleistungen nutzen zu können, muss sich der Kaufinteressent auf der Plattform registrieren und anmelden. Über die Aufnahme in die Plattform entscheidet der Verkäufer nach freiem Ermessen. Ein Anspruch des Kaufinteressenten auf Annahme der Anmeldung zur Plattform sowie zum Abschluss von Kaufverträgen besteht nicht.
Die Anmeldung ist kostenlos und erfolgt durch vollständige Angabe der vom Verkäufer abgefragten Registrierungsdaten.
Der Kaufinteressent versichert im Rahmen der Registrierung und Anmeldung, dass er gewerblicher Aufkäufer ist und Fahrzeuge in dieser Eigenschaft erwerben will. Im Rahmen der Registrierung hat er seine Unternehmereigenschaft i. S. d. § 14 BGB in geeigneter Form nachzuweisen:- Kopie der Gewerbeanmeldung
- einen aktuellen Handelsregisterauszug, sofern das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist
- Briefbogen inkl. Umsatzsteuer-ID und IBAN/BIC, sowie Kreditinstitut.
- die nach dem Geldwäschegesetz erforderlichen Angaben zum wirtschaftlichen Berechtigten sowie eine Ausweiskopie des wirtschaftlich Berechtigten mit dessen Unterschrift
- bei bevollmächtigten Vertretern eine entsprechende schriftliche Vollmacht
- eine durch das für den Kaufinteressenten zuständige Finanzamt ausgestellte Bescheinigung über seine Unternehmereigenschaft, welche nicht älter als 12 Monate sein darf. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist dem Verkäufer eine aktualisierte Bescheinigung vorzulegen.
- die Bescheinigung muss folgende Angaben enthalten:
- Anschrift der zuständigen Finanzbehörde
- vollständiger Name, Sitz und Anschrift der Firma
- Angabe über die Art der unternehmerischen Tätigkeit - Hinweis auf Umsatzsteuerpflicht
- Steuernummer
- Sind vorstehende Nachweise nicht in deutscher Sprache ausgestellt, hat der Kaufinteressent neben den Kopien der Original-Dokumente auch beglaubigte Übersetzungen dieser Dokumente in deutscher Sprache beizufügen.
Auf Anforderung des Verkäufers ist der Kaufinteressent verpflichtet, aktuelle Nachweise der vorbezeichneten Dokumente beizubringen. - Dem Kaufinteressenten ist bekannt, dass der Verkäufer ausschließlich Banküberweisungen akzeptiert. Der Kaufinteressent wird in diesem Zusammenhang seine Bankverbindung (IBAN und BIC) im Rahmen der Registrierung angeben.
- Der Kaufinteressent ist verpflichtet, Daten Änderungen zu den vorbezeichneten Unternehmensdaten sowie den Widerruf einer erteilten Vollmacht, unverzüglich dem Verkäufer in Textform anzuzeigen und die entsprechenden aktualisierten Dokumente beizubringen.
- Mit Aufnahme in die Plattform durch den Verkäufer erhält der Kaufinteressent als Zugangsdaten einen Benutzernamen sowie ein persönliches Passwort zugeteilt. Der Kaufinteressent ist verpflichtet, Benutzername und Passwort geheim zu halten und seine Zugangsdaten sorgfältig zu sichern. Er ist darüber hinaus verpflichtet, den Verkäufer umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass seine Zugangsdaten von Dritten missbraucht wurden. Der Kaufinteressent haftet für jeden Schaden, der aus einer missbräuchlichen Verwendung von der Zugangsdaten entsteht und wird den Verkäufer Schad- und klaglos halten.
Der Verkäufer ist berechtigt, die Zulassung zur Plattform ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. zu entziehen. Auch ist der Verkäufer berechtigt, das Nutzungsangebot der Plattform einzuschränken oder zu erweitern. Der Verkäufer kann einen Kaufinteressenten endgültig von der Nutzung der Plattform sperren, wenn dieser wiederholt oder besonders schwerwiegend gegen diese Geschäftsbedingungen verstößt oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. - Das zwischen dem Verkäufer und dem Kaufinteressenten bestehende Vertragsverhältnis über die Nutzung der Plattform kann von beiden Vertragsteilen mit einer Frist von 14 Kalendertagen ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung hat in Textform, seitens des Kaufinteressenten an die E-Mail-Adresse verkauf@holmanfleet.de zu erfolgen.
Noch in Bearbeitung befindliche Käufe werden auf Grundlage dieser Nutzungs- und Geschäftsbedingungen sowie den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge in ihrer jeweils geltenden Fassung abgewickelt.
II. Vertragsanbahnung und Vertragsabschluss
- Der Verkäufer ermöglicht dem Kaufinteressenten die Teilnahme zur Anbahnung von Kaufabschlüssen für Fahrzeuge auf Grundlage der diesen Nutzungsbedingungen beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf gebrauchter Fahrzeuge, welche auch wesentlicher Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen sind.
- Der Verkäufer stellt Fahrzeuge auf der Plattform vor. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Verfügbarkeit der vorgestellten Fahrzeuge zu garantieren. Beschaffenheitsangaben sind mit der Vorstellung der Fahrzeuge nicht verbunden, maßgeblich ist lediglich der zum Zeitpunkt des Kaufabschlusses bekannte Zustand des Fahrzeuges auf Grundlage des im Webshop (remarketing.holmanfleet.de) hinterlegten Zustandsbericht.
- Bestellung und Auktion
- Bestellung
- über den „Warenkorb“
Bei Interesse an einem Fahrzeug kann der Kaufinteressent Fahrzeuge in seinem „Warenkorb“ ablegen. Der Kaufinteressent gibt durch Absenden des „Warenkorbs“ ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages („Bestellung“) für die im Warenkorb befindlichen Fahrzeuge zu den dort angegebenen zusätzlich der Gebühren der Nebenleistungen auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf gebrauchter Fahrzeuge in ihrer aktuellen Fassung abgeben. - Button „Kaufen“
Der Kaufinteressent kann auch direkt über den Button „Kaufen“ in der Detailansicht ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages („Bestellung“) zu den dort angegebenen Konditionen zusätzlich der Gebühren der Nebenleistungen auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf gebrauchter Fahrzeuge in ihrer aktuellen Fassung abgeben.
- über den „Warenkorb“
- Preisvorschläge über die Plattform
Vom Kaufinteressenten über die Plattform abgegebene Preisvorschläge stellen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Der Kaufinteressent ist an seinen Preisvorschlag für eine Dauer von 4 Werktagen ab Abgabe gebunden. Innerhalb dieser Frist kann der Verkäufer den Vorschlag durch ausdrückliche Annahmeerklärung per E-Mail oder durch Übermittlung eines Kaufvertrags annehmen. Erfolgt keine Annahme innerhalb der Frist, gilt das Angebot als abgelehnt. Ein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrags besteht nicht. - Auktion
Der Kaufinteressent kann an einer Auktion teilnehmen. Die Auktionsmodalitäten sind in nachstehender Ziffer III. geregelt.
- Bestellung
- Der Kaufinteressent versichert, die beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf gebrauchter Fahrzeuge zu Kenntnis genommen zu haben.
- Der Eingang der Bestellung beim Verkäufer wird dem Kaufinteressenten unverzüglich per E-Mail bestätigt.
- Der Verkäufer entscheidet über die Annahme des Angebots nach freiem Ermessen. Dem Verkäufer steht es frei, Nachverhandlungen zu führen und weitere Angebote einzuholen. Ein Kaufvertrag kommt mit Annahme der Bestellung durch den Verkäufer durch Übersendung einer Bestellbestätigung oder durch Unterzeichnung eines Kaufvertrages zustande. Für den Kauf und dessen Abwicklung gelten die Regelungen der beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf gebrauchter Fahrzeuge in ihrer aktuellen Fassung. Der Verkauf von Fahrzeugen erfolgt stets unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche entsprechend den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge.
III. Auktionsverfahren
Der Kaufinteressent kann auf der Plattform neben der Bestellung über den Warenkorb bzw. den Button „Kaufen" auch an einem sog. „Auktionsverfahren" teilnehmen.
In den Auktionsverfahren bietet der Verkäufer auch Fahrzeuge Dritter an, die u. a. aus Liquidationen oder Insolvenzverfahren verwertet werden. Den Parteien ist bewusst, dass dem Verkäufer nicht sämtliche Informationen zu den Fahrzeugen vorliegen und Beschaffenheitsangaben für diese Fahrzeuge nicht verbindlich gemacht werden können.
Die Auktion und der Kauf erfolgen entsprechend der nachfolgenden Regelungen.
- Ablauf der Auktionen
Der Verkäufer bietet sog. „Vorbehaltsauktionen" in zwei Varianten an:
1.1. Vorbehaltsauktion - Höchstgebot wird angezeigt:
Der Verkäufer stellt Fahrzeuge mit einem sog. Anfangsdatum und Startuhrzeit sowie einem sog. Enddatum und Enduhrzeit zur Auktion auf der Plattform ein. Ein vom Verkäufer angesetzter Vorbehaltspreis in Form einer Ampel (rot = Vorbehaltspreis nicht erreicht, grün = Vorbehaltspreis erreicht) wird angezeigt. Die Kaufinteressenten haben ab dem Startzeitpunkt die Möglichkeit per Telefon oder direkt auf der Plattform ein Gebot abzugeben.
Wird innerhalb der letzten Minute der Auktion ein Gebot abgegeben, verlängert sich die Auktion um eine weitere Minute (sog. „Hotbid-Phase"). Die Restlaufzeit der Auktion wird auf der Plattform angezeigt. Eine Auktion bei Fahrzeugen mit angezeigtem Höchstgebot kann seitens des Verkäufers beliebig verlängert werden.
1.2. Vorbehaltsauktion ohne Anzeige Höchstgebot:
Der Verkäufer stellt Fahrzeuge mit einem sog. Anfangsdatum und Startuhrzeit sowie einem sog. Enddatum und Enduhrzeit zur Auktion auf der Plattform ein. Die Kaufinteressenten haben ab dem Startzeitpunkt die Möglichkeit per Telefon oder direkt auf der Plattform ein Gebot abzugeben.
Das Höchstgebot wird nicht angezeigt und es gibt keine sog. „Hotbid-Phase". - Gebote
Der Kaufinteressent gibt mit seinem Gebot ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages („Bestellung") zum angegebenen Gebotspreis zusätzlich der am Fahrzeug aufgeführten Gebühren der Nebenleistungen auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge in ihrer aktuellen Fassung ab.
Die Gebotsschritte betragen 50,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt. Wurde ein Startgebot abgegeben muss das nächste Gebot mindestens 50,00 € (netto) höher liegen als das aktuelle angezeigte Höchstgebot. Da es daraus zu der Situation kommen kann, trotz Höchstgebot nicht den Zuschlag zu bekommen, erteilt der Käufer dem Verkäufer die Möglichkeit maximal 50,00 € netto über den von ihm gebotenen Preis zu bieten. Der Verkäufer ist berechtigt, die Gebotsschritte individuell anzupassen. - Auktionsende und Zuschlag
Der Verkäufer bietet sog. „Vorbehaltsauktionen" an.
Wird nach Auktionsende der vom Verkäufer festgelegte Mindestpreis (nachfolgend „Vorbehaltspreis") erreicht oder überschritten, erteilt der Verkäufer den Zuschlag (Annahmeerklärung des Verkäufers gegenüber dem Kaufinteressenten) zum Verkauf an den Höchstbieter, es kommt ein Kaufvertrag zum Höchstgebot mit dem Höchstbietenden Kaufinteressenten zustande.
Liegt das Höchstgebot unter dem durch den Verkäufer festgelegten Mindestpreis (nachfolgend „Vorbehaltspreis"), kann der Verkäufer dieses Gebot unter dem Vorbehalt der endgültigen Annahme vorläufig annehmen. Nimmt der Verkäufer ein solches Gebot vorläufig an, teilt der Verkäufer dem Kaufinteressenten ausdrücklich mit, dass die Annahme nur unter Vorbehalt und vorläufig erfolgt. Bei einem solchen Vorbehaltsverkauf ist der Kaufinteressent für einen Zeitraum von zwei (2) Arbeitstagen nach Zugang der Vorbehaltsannahmemitteilung des Verkäufers an sein Gebot gebunden. Der Kaufvertrag über das jeweils ersteigerte Fahrzeug kommt zu dem Gebotspreis zustande, wenn der Verkäufer innerhalb der vorgenannten Frist den Zuschlag erteilt und somit die Annahme gegenüber dem Kaufinteressenten bestätigt. Erfolgt keine Bestätigung durch den Verkäufer, kommt kein Kaufvertrag mit dem Bieter zustande.
Wird der Vorbehaltspreis nicht erreicht, steht es dem Verkäufer auch frei, Nachverhandlungen führen und weitere Angebote einholen bzw. eine neue Auktionsrunde vornehmen.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, einzelne Fahrzeuge aus einer laufenden Auktion zu nehmen, auch wenn Gebote dafür abgegeben wurden. Ansprüche der Kaufinteressenten entstehen hieraus nicht. - Kaufvertrag
Mit dem Zuschlag (Annahmeerklärung des Verkäufers gegenüber dem Kaufinteressenten) kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden Kaufinteressenten über das gegenständliche in der Auktion angebotene Fahrzeug auf Grundlage der beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge in ihrer aktuellen Fassung zustande. Der Abschluss des Kaufvertrages erfolgt für Fahrzeuge, die nicht im Eigentum des Verkäufers stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass ein wirksamer Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Voreigentümer des Fahrzeuges über das gegenständliche Fahrzeug zustande kommt und dem Verkäufer dadurch das Eigentum am gegenständlichen Fahrzeug durch den Voreigentümer übertragen wird.
Vereinbarter Kaufpreis ist das Höchstgebot (zzgl. gesetzlicher MwSt.) des Höchstbietenden Kaufinteressenten bei Zuschlag sowie die vereinbarten Gebühren. Der Verkäufer stellt eine entsprechende Rechnung aus.
Der Zuschlag verpflichtet den Höchstbietenden Kaufinteressenten zur Zahlung des Kaufpreises (zzgl. gesetzlicher MwSt.) sowie der vereinbarten Gebühren. Mit Zuschlag ist der Kaufinteressent auch zur Abnahme und Abholung des erworbenen Fahrzeuges verpflichtet. Näheres zur Zahlung und Abnahme regeln die einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge in ihrer aktuellen Fassung.
Das ersteigerte Fahrzeug bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen (Kaufpreises, Service-Fee zzgl. gesetzl. MwSt. sowie sonstige Nebenkosten wie z. B. Transportkosten) Eigentum des Verkäufers.
Für den Kauf und dessen Abwicklung gelten darüber hinaus die Regelungen der beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf gebrauchter Fahrzeuge in ihrer aktuellen Fassung. Der Kauf von Fahrzeugen erfolgt stets unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche entsprechend den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf gebrauchter Fahrzeuge.
Der Verkäufer behält sich vor, Fahrzeuge aus Auktionen oder Direktverkäufen zurückzuziehen, sofern sich nach Zuschlag herausstellt, dass eine Lieferung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist – insbesondere bei Fahrzeugen, die sich zum Zeitpunkt des Zuschlags nicht im Eigentum des Verkäufers befinden. In diesen Fällen kommt kein wirksamer Kaufvertrag zustande. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Lieferung, Schadensersatz oder Ersatzbeschaffung. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
IV. Verfügbarkeit dieser Website
- Ein Anspruch des Kaufinteressenten auf vollumfängliche Funktionalität der Plattform sowie der Webseite besteht nicht. Der Zugriff auf diese Website und die Plattform kann gelegentlich eingeschränkt sein, um Reparaturen, Wartung oder die Einführung neuer Funktionen und Dienste zu ermöglichen. Der Verkäufer ist bestrebt, die Plattform optimal auszugestalten; eine Garantie dafür, dass die Dienste auf dieser Website jederzeit zur Verfügung stehen oder zu gewährleisten, dass dieser Service fehlerfrei funktioniert, wird nicht übernommen. Sollte ein Fehler auf der Plattform auftreten, kann der Kaufinteressent dies der auf der Website angegebenen Hotline mitteilen. Der Verkäufer ist bestrebt, technische Probleme schnellstmöglich zu beheben. Auch Anregungen zur Optimierung der Website nimmt der Verkäufer über die Hotline, gerne entgegen.
V. Geistiges Eigentum
- Alle Daten, Informationen, Firmenzeichen, Texte und Bilder der über den Verkäufer eingestellten Fahrzeugdaten und sonstiger Inhalte können dem Urheberrecht unterliegen. Ferner unterliegen auch die sonstigen über die Plattform abrufbaren Bilder dem Urheberrecht. Die Veränderung, Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art durch Dritte ist nicht gestattet. Die Rechte des jeweiligen Urhebers und des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt.
Der Inhalt dieser Internetseiten darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden.
VI. Datenschutz
- Die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kaufinteressenten ist für den Verkäufer sehr wichtig. Der Verkäufer behandelt diese personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Daher hat Verkäufer eine Datenschutzerklärung verfasst, die beschreibt, wie Verkäufer diese persönlichen Daten sammelt, verwendet, offenlegt, überträgt und speichert.
Der Weblink zu der Datenschutzerklärung folgt unten:
https://www.holmanfleet.de/de/datenschutzerklarung
VII. Vertraulichkeit
- Der Kaufinteressent wird sämtliche im Rahmen der Anbahnung, des Abschlusses oder der Abwicklung des Kaufvertrages bekanntwerdenden Informationen vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben. Ausgenommen hiervon sind Informationen, welche aufgrund eines Gesetzes bzw. einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung preiszugeben sind oder der Öffentlichkeit bereits vor dem Erlangen bekannt oder allgemein zugänglich waren oder wurden, ohne dass der Kaufinteressent hierfür verantwortlich ist. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Beendigung von abgeschlossenen Kaufverträgen hinaus.
VIII. Haftung
- Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die dem Kaufinteressenten oder Dritten in Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen des Verkäufers entstehen, insbesondere nicht für Schäden, welche darauf zurück zu führen sind, dass aufgrund technischer Mängel abgegebene Gebote nicht oder nicht rechtzeitig beim Verkäufer eingehen oder berücksichtigt werden.
Gleiches gilt für Schäden, welche dadurch entstehen, dass Fahrzeuge nicht oder nicht zutreffend dargestellt wurden. Soweit es für Wartungsarbeiten und Updates oder Ähnliches erforderlich ist, behält sich der Verkäufer eine Außerfunktionssetzung der Website vor.
Der Verkäufer stellt die Plattform ohne jegliche Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Der Kaufinteressent trägt das Risiko, das mit der Nutzung des Internets verbunden ist. Insbesondere schließt der Verkäufer jegliche Haftung aus für:- Inkompatibilität dieser Website mit Einrichtungen, Software oder Telekommunikationsanschluss des Kaufinteressenten
- technische Probleme einschließlich nicht vorsätzlicher Fehler auf und Unterbrechungen dieser Website
- eine Nichteignung, Unzuverlässigkeit oder nicht vorsätzliche Ungenauigkeit dieser Website
- mangelnde Eignung dieser Website, um Anforderungen des Kaufinteressenten zu erfüllen
- Freiheit der Plattform von Viren, Würmern, Trojanern und sonstiger Schadsoftware, es sei denn der Verkäufer hätte hierbei nachweislich vorsätzlich gehandelt.
Hinsichtlich der Haftung gelten auch für die Nutzung der Plattform die Regelungen der Ziffer VIII. der beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge entsprechend.
Die vorgenannte Haftungsbegrenzung und der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. - Der Kaufinteressent stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch den Kaufinteressenten gegen Verkäufer geltend machen. Der Kaufinteressent übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung durch den Verkäufer einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Rechtsverletzung nicht von dem Kaufinteressenten zu vertreten ist.
IX. Sonstiges
- Für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung vereinbaren die Parteien deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
- Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Sollte eine Regelung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des jeweiligen Kaufvertrages hierdurch nicht berührt. Die nichtige Regelung ist durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen Regelung entspricht oder möglichst nahekommt. Gleiches gilt für Vertragslücken entsprechend.